Erklärung zur Barrierefreiheit 

Stand der Vereinbarkeiten mit den Anforderungen

Die LAG AktivRegion Mitte des Nordens ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.mittedesnordens.de.

Aktueller Stand
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit § 12 BGG. Die Website ist nach WCAG 2.2 derzeit zu rund 90 % konform. Am 15.05.2025 wurde eine interne Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.

Ortskernentwicklung

Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • Durchführung einer Analyse der Website auf Barrierefreiheit
  • Das Cookie-Banner wurde überarbeitet, um die Zugänglichkeit für assistive Technologien zu verbessern. Zudem wurden auf der Startseite automatisierte Barrierefreiheitsprüfungen durchgeführt, bei denen keine aktuellen Accessibility-Fehler festgestellt wurden.
  • Seit dem 15.05.2025 werden für alle neu hochgeladenen Bilder Alt-Texte vergeben.

Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Fehlende Übersetzung Leichter Sprache und Gebärdensprache
  2. Eindeutige Bezeichnungen für Seiten, Überschriften und Links
  3. Nicht vollständig mit der Tastatur bedienbare Navigationselemente

Wir arbeiten aktiv daran, die Barrierefreiheit unserer Website stetig zu verbessern. Folgende Maßnahmen sind geplant:

  1. Schrittweise Anpassung der Website gemäß § 13 Absatz 3 LBGG
  2. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Erklärung

Wir wollen bis 31.05.2026 wesentliche Schritte auf dem Weg zur barrierefreien Website umsetzen. Unser Ziel ist es, bis zum 31.10.2026 die Anforderungen des § 13 Absatz 3 LBGG zu erfüllen und somit den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt. Die Beurteilung basiert auf einer
Selbsteinschätzung. Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.05.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben.

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an unter:

AktivRegion Mitte des Nordens e.V.
Lise-Meitner-Straße 2
24941 Flensburg
Telefon: 040 414 3887 413
E-Mail: info@mittedesnordens.de

Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-

Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle [https://www.inklusion.sh/unsere-
aufgaben/beschwerdestelle/]  finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de