Grundbudget
In der Förderperiode 2023 – 2027 (+2) stehen der AktivRegion Mitte des Nordens rund zwei Millionen im sog. Grundbudget zur Förderung von Projekten zur Verfügung.
Diese leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie mit unseren acht Kernthemen.

Projektidee
Projektträger & Förderquoten
Antragsunterlagen
Auch bei uns geht es leider nicht ganz ohne Formulare und gesetzliche Grundlagen. An dieser Stelle finden alle Unterlagen.
Auf einen blick
An dieser Stelle haben wir die Basisinformationen zur Förderung zusammengestellt.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Schritten zum Förderantrag.
Kommen Sie mit uns in Kontakt!
Das Regionalmanagement erörtert mit Ihnen, ob ein Beitrag zur Integrierten Entwicklungsstrategie geleistet wird und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Wenn Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist, dann geht es in die Konzeptionsphase. Sie erarbeiten die Pläne, die Kosten und die Projektfinanzierung. Das Regionalmanagement prüft anhand der Projektauswahlkriterien aus der Integrierten Entwicklungsstrategie, ob die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht werden kann.
Wer kann ein Projekt zur Förderung einreichen? Und wie hoch wäre eine mögliche Förderung?
Bei der Trägerschaft unterscheiden wir zwischen öffentlicher Trägerschaft, privater Trägerschaft mit öffentlichem Interesse und sonstigen Trägerinnen und Trägern.
Private Trägerinnen und Träger können auch eine Förderung erhalten, wenn die Bedingungen der Integrierten Entwicklungsstrategie erfüllt sind. Es gilt das „Gemeinwohlinteresse“: Private Trägerinnen und Träger mit öffentlichem Interesse sind einerseits als gemeinnützig anerkannte Vereine und andererseits Vereine, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind bzw. Initiativen und Verbände ohne Vereinsstatus.
Födersatz in % | |||
|---|---|---|---|
Föderquoten | Öffentl. Trägerschaft | Private Trägerschaft
mit öffentl. Interesse | Privater Trägerschaft |
Projekt (intensiv + nichtintensiv) aus den Zukunftsthemen Klimaschutz & Klimawandelanpassung, Daseinsvorsorge & Lebensqualität, Kernthema „Tourismus & Naherholung“ | 65 –70 % | 65 –70 % | 50 % |
Projekt (intensiv + nichtintensiv) aus den Zukunftsthema Regionale Wertschöpfung, Kernthema „Vom Hof auf den Tisch“ und „Qualifizierte Arbeitsplätze vor Ort“ | 65 % | 65 % | 50 % |
An dieser Stelle haben wir die Basisinformationen zur Förderung aus unserem Grundbudget für Sie zusammengestellt.
- die Mindestzuwendung beträgt bei öffentlicher Trägerschaft 10.000 €
- die Mindestzuwendung beträgt bei sonstiger Trägerschaft 7.500 €
- die Höchstzuwendung beträgt 180.000 € pro Projekt
- die Zuschussquote beträgt mindestens 20%
- es werden nur Projekte mit maximalen förderfähigen Kosten von bis zu 900.000 € gefördert
- als Anschubfinanzierung können bei nicht-investiven Projekten Personal- und Betriebskosten maximal. 3 Jahre gefördert werden (nur bei Pilotprojekten)
- Straßenbau
- gestalterische Maßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden (z.B. Reetdach Maßnahmen)
- Investitionen in Bau und Betrieb von Wärmenetzen
- Personal- und Betriebskosten außerhalb der Anschubfinanzierung von Pilotprojekten
Unser Projektausschuss entscheidet über die Projektauswahl. Das Gremium tagt 3-4 mal im Jahr. Dort stellen Sie Ihr Projekt vor. Anschließend entscheidet der Projektausschuss über die Punktzahl auf Grundlage der Projektbewertung mit den kernthemenbezogenen und den allgemeinen Projektauswahlkriterien.
Anschließend leiten wir Ihren Förderantrag an das Landesamt (LLnL – Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landesentwicklung) zur Bewilligung in Flensburg weiter.