Grundbudget

In der Förderperiode 2023 – 2027 (+2) stehen der AktivRegion Mitte des Nordens rund zwei Millionen im sog. Grundbudget zur Förderung von Projekten zur Verfügung.

Diese leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie mit unseren acht Kernthemen.

 

Eingang zur Seebrücke Glücksburg mit Willkommensschild
Zukunftsthema
Kernthema
Klimaschutz & Klimawandelanpassung
Neue klimaschonende Mobilitätslösungen
CO2-Einsparung, Ressourcenschutz undKlimawandelanpassung
Aufklärung, Konzepte und Modellvorhaben
Daseinsvorsorge & Lebensqualität
Starke Gemeinden als Wohn-, Arbeits- und Lebensmittelpunkt
Starke Ortsgemeinschaften und freiwilliges Engagement
Regionale Wertschöpfung
Qualitätsverbesserung und Nachhaltigkeit in Tourismus und Naherholung
Vom Hof auf den Tisch
Qualifizierte Arbeitsplätze vor Ort

Projektidee

Sie haben eine Idee, aber wissen nicht, ob eine Förderung über das Grundbudget in Betracht kommt?

Projektträger & Förderquoten

Wer kann ein Projekt zur Förderung einreichen? Und wie hoch wäre eine mögliche Förderung?

Antragsunterlagen

Auch bei uns geht es leider nicht ganz ohne Formulare und gesetzliche Grundlagen. An dieser Stelle finden alle Unterlagen.

Auf einen blick

An dieser Stelle haben wir die Basisinformationen zur Förderung zusammengestellt.

Projektidee
Sie haben eine Idee, aber wissen nicht, ob eine Förderung über das Grundbudget in Betracht kommt?

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Schritten zum Förderantrag.
Kommen Sie mit uns in Kontakt!

Das Regionalmanagement erörtert mit Ihnen, ob ein Beitrag zur Integrierten Entwicklungsstrategie geleistet wird und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Wenn Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist, dann geht es in die Konzeptionsphase. Sie erarbeiten die Pläne, die Kosten und die Projektfinanzierung. Das Regionalmanagement prüft anhand der Projektauswahlkriterien aus der Integrierten Entwicklungsstrategie, ob die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht werden kann.

Projektträger & Förderquoten

Wer kann ein Projekt zur Förderung einreichen? Und wie hoch wäre eine mögliche Förderung?

Bei der Trägerschaft unterscheiden wir zwischen öffentlicher Trägerschaft, privater Trägerschaft mit öffentlichem Interesse und sonstigen Trägerinnen und Trägern. 

Private Trägerinnen und Träger können auch eine Förderung erhalten, wenn die Bedingungen der Integrierten Entwicklungsstrategie erfüllt sind. Es gilt das „Gemeinwohlinteresse“: Private Trägerinnen und Träger mit öffentlichem Interesse sind einerseits als gemeinnützig anerkannte Vereine und andererseits Vereine, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind bzw. Initiativen und Verbände ohne Vereinsstatus.

Födersatz in %
Föderquoten
Öffentl. Trägerschaft
Private Trägerschaft mit öffentl. Interesse
Privater Trägerschaft
Projekt (intensiv + nichtintensiv) aus den Zukunftsthemen Klimaschutz & Klimawandelanpassung, Daseinsvorsorge & Lebensqualität, Kernthema „Tourismus & Naherholung“
65 –70 %
65 –70 %
50 %
Projekt (intensiv + nichtintensiv) aus den Zukunftsthema Regionale Wertschöpfung, Kernthema „Vom Hof auf den Tisch“ und „Qualifizierte Arbeitsplätze vor Ort“
65 %
65 %
50 %
Antragsunterlagen

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Auf einen Blick

An dieser Stelle haben wir die Basisinformationen zur Förderung aus unserem Grundbudget für Sie zusammengestellt.

Rahmenbedingungen
  • die Mindestzuwendung beträgt bei öffentlicher Trägerschaft 10.000 €
  • die Mindestzuwendung beträgt bei sonstiger Trägerschaft 7.500 €
  • die Höchstzuwendung beträgt 180.000 € pro Projekt
  • die Zuschussquote beträgt mindestens 20%
  • es werden nur Projekte mit maximalen förderfähigen Kosten von bis zu 900.000 € gefördert
  • als Anschubfinanzierung können bei nicht-investiven Projekten Personal- und Betriebskosten maximal. 3 Jahre gefördert werden (nur bei Pilotprojekten)
Das dürfen wir nicht fördern
  • Straßenbau
  • gestalterische Maßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden (z.B. Reetdach Maßnahmen)
  • Investitionen in Bau und Betrieb von Wärmenetzen
  • Personal- und Betriebskosten außerhalb der Anschubfinanzierung von Pilotprojekten
Projektauswahl

Unser Projektausschuss entscheidet über die Projektauswahl. Das Gremium tagt 3-4 mal im Jahr. Dort stellen Sie Ihr Projekt vor. Anschließend entscheidet der Projektausschuss über die Punktzahl auf Grundlage der Projektbewertung mit den kernthemenbezogenen und den allgemeinen Projektauswahlkriterien.

Anschließend leiten wir Ihren Förderantrag an das Landesamt (LLnL – Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landesentwicklung) zur Bewilligung in Flensburg weiter.

Umsetzung
Erst wenn der Förderbescheid (Zuwendungsbescheid) vom LLnL bei Ihnen eingegangen ist, dürfen Sie Aufträge vergeben und mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.

Fördermöglichkeiten

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten der AktivRegion. Darüber hinaus informieren wir auch über andere Förderprogramme, die im Rahmen der ländlichen Entwicklung ebenfalls mitgedacht werden können.